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Mieterschutzgesetz: Muss ein Vorstand nicht aktuell versuchen, die Miete entfallen zu lassen?

Mieterschutzgesetz: Muss ein Vorstand nicht aktuell versuchen, die Miete entfallen zu lassen?

vom 07.04.2020

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Viele große Handelsketten haben im Zuge der angeordneten Geschäftsschließungen durch die Bundesregierung angekündigt, keine Miete mehr zu zahlen. Können Vermieter durch eine Rechtslücke Mieter trotz Mieterschutzgesetz kündigen, und inwieweit machen sich Vorstände strafbar, wenn sie jetzt weiter Miete zahlen? Hier gehts zum Podcast auf manager-magazin.de.
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