Die COVID-19-Pandemie und der dadurch bedingte Lockdown haben viele Unternehmen unverschuldet in eine Existenzkrise gestürzt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber zur Abmilderung der sich daraus ergebenden Folgen Gesetze erlassen, die z.B. ein Aussetzen der Insolvenzantragspflicht bedeuten. Für Unternehmer gibt es viel zu beachten in dieser Zeit, die auch im Sinne von Restrukturierungsmassnahmen Möglichkeiten bietet, die es aufzuzeigen und zu diskutieren gilt.